Sonntag, 2. November 2014

So wird der Generalobere der Kartäuser gewählt

In den nächsten Tagen 
wird die Wahl eines neuen Generaloberen der Kartäuser, 
des Reverendus Pater, stattfinden.

Dafür wird weiterhin um das Gebet gebeten!

Der Reverendus Pater, das ist der Prior der Großen Kartause, ist der Generalobere des ganzen Ordens. Er wird vom Konvent der Großen Kartause gewählt. Diese Wahl hat aber keine Rechtskraft, bevor sie nicht vom Kollegium der Prioren, Priorinnen und Rektoren angenommen wird. Das geschieht, wie folgt.

Nach der Wahl kommen die von den Wahlaufsehern verständigten Prioren, Priorinnen und Rektoren des Ordens in der Großen Kartause zusammen, um die Wahl anzunehmen oder abzulehnen. Falls sie ablehnen, kann der Konvent der Großen Kartause, sofern er es will, einen neuen Wahlgang durchführen. Wenn das obengenannte Kollegium die Wahl von neuem ablehnt oder der Konvent der Großen Kartause auf diese zweite Wahl verzichtet, ist es Sache des Kollegiums, drei andere Mönche vorzuschlagen, aus denen der Konvent der Großen Kartause den Reverendus Pater wählt. Der so Gewählte gilt als vom Kollegium angenommen. Wer immer aber zum Reverendus Pater gewählt wird, kann dieses Amt nicht ablehnen.

Es kann also zu mehreren und unterschiedlichen Wahlgängen kommen. Erst wenn nach erfolgter Wahl die notwendige Bestätigung aus Rom eintrifft, ist mit einer Bekanntgabe des Namens des neuen Reverendus Pater zu rechnen.


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