Donnerstag, 15. März 2012

Keine Verfügung über sich selbst

Aus den Consuetudines - (Kap. XXV)

2. Von diesem Tag an betrachte er sich gegen alles, was von dieser Welt ist, so sehr als Fremdling, dass er ohne Erlaubnis des Priors über gar nichts, nicht einmal über sich selbst mehr bestimmen kann. Denn von allen, die den Ordens beruf ergriffen haben, muss der Gehorsam mit großem Eifer beobachtet werden. Wir aber müssen ihn mit umso größerer Hingabe und Sorgfalt umfassen, als unsere Berufung strenger und herber ist. Gehorchen wir nämlich nicht - was ferne sei -, dann blieben solch große Mühen ohne Lohn, ja sie würden sogar die Strafe der Verdammnis nach sich ziehen.

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